Politik Algerien

Bei der demokratischen Volksrepublik Algerien handelt es sich um eine Präsidialrepublik, dies wurde in der Verfassung von 1996 so festgelegt. Der Präsident ist das Oberhaupt des Staates und wird alle fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich, man denke nur an den derzeitigen Präsidenten Abd al-Asis Bouteflika, der bereits zum zweiten Mal wieder gewählt wurde.

Der Präsident ernennt und entlässt den Ministerpräsidenten, der nur dem Präsidenten verantwortlich ist und die Spitze der Exekutive darstellt. Die Parlament ist für die Legislative zuständig und kann in Nationalversammlung und Rat der Nation unterteilt werden. Die Nationalversammlung besteht aus 389 Mitgliedern, die ebenfalls alle fünf Jahre gewählt werden. Beim Rat der Nation wird es ein wenig komplizierter, denn 96 Mitglieder werde alle drei Jahre zur Hälfte und alle sechs Jahre vollständig von den Kommunalräten neu gewählt, die übrigen 48 Mitglieder des Rates werden vom Präsidenten direkt bestimmt.

Wahlberechtigt sind in Algerien alle Bürger ab 18 Jahren. Islamische Bewegungen haben zahlreiche Anhänger, was vor allem auf die innenpolitischen und wirtschaftlichen Probleme des Landes zurückzuführen ist. Dennoch ist Algerien seit 1962 Mitglied der Vereinten Nationen sowie der Afrikanischen Union. Arabisches und französisches Recht existiert nebeneinander, allerdings gibt es noch die Todesstrafe, die jedoch seit Beginn des neuen Jahrtausends nicht mehr vollstreckt wurde.

Für das Zivilrecht sind Volkstribunale und für das Strafrecht Strafvolksgerichte zuständig. Menschenrechtsorganisationen kritisieren aber immer noch die teils mehr als bedenklichen Zustände, so ist etwa Homosexualität strafbar und es gibt immer wieder tödliche Übergriffe sowie Steinigungen. Aber auch die Pressefreiheit wird merklich eingeschränkt und auch Zensur ist Alltag.

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